Netzentgelte 2027 in Österreich: Was sich ändert – und wie Sie davon profitieren

Stand: 16. Oktober 2026 · Quelle: E-Control, Presseaussendung „Neue Regeln für die Energiewende“ vom 12.10.2026

Kurz erklärt

  • ✔ Ab 1. Jänner 2027 zählt bei den Netzkosten nicht mehr nur, wie viel Strom Sie verbrauchen, sondern auch, wie viel gleichzeitig.
  • ✔ Es gibt günstigere Zeitfenster: im Sommer mittags (SNAP), ab Oktober 2027 auch im Winter nachts (WiNAP).
  • ✔ Wer seinen Verbrauch klug verteilt, kann seine Netzkosten aktiv beeinflussen.

Die E-Control spricht von der größten Reform des österreichischen Stromsystems seit Beginn der Liberalisierung. Ab 2027 gilt eine neue Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V). Sie betrifft rund vier Millionen Haushalte und kleine Gewerbebetriebe. Ziel ist, das Netz effizienter zu nutzen und Kosten fairer zu verteilen.

Was sind Netzentgelte überhaupt?

Ihre Stromrechnung besteht aus drei Teilen: dem Energiepreis (das ist der Strom selbst), den Netzentgelten (für Leitungen und Netzbetrieb) sowie Steuern und Abgaben. Die Netzentgelte legt nicht Ihr Stromlieferant fest, sondern sie werden von der E-Control geregelt und vom Netzbetreiber verrechnet – egal, bei welchem Anbieter Sie sind. Mehr dazu: So setzt sich der Strompreis zusammen.

Die 5 Änderungen ab 2027 im Überblick

1. Leistungspreis für alle Haushalte

Die Netzkosten bestehen künftig schrittweise zur Hälfte aus einem Leistungspreis. Maßgeblich ist Ihr höchster Viertelstunden-Leistungswert im Monat. Die Umstellung startet am 1. Jänner 2027 und ist für Haushalte spätestens bis 1. Juli 2028 abgeschlossen.

2. Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP)

Von 1. April bis 30. September ist der Netzarbeitspreis zwischen 10 und 16 Uhr um 20 % reduziert – also genau dann, wenn viel Sonnenstrom im Netz ist.

3. NEU: Winter-Nieder-Arbeitspreis (WiNAP)

Ab Oktober 2027 gibt es auch im Winter (1. Oktober bis 31. März) ein günstigeres Zeitfenster: von 23 bis 5 Uhr. Voraussetzung für SNAP und WiNAP: Ihr Smart Meter liefert Viertelstundenwerte.

4. Flexible Netznutzung

Der bisherige „unterbrechbare Tarif“ wird ersetzt. Sie können selbst festlegen, wie viel Leistung garantiert und wie viel flexibel sein soll – eine Einschränkung ist höchstens zweimal zwei Stunden pro Tag möglich.

5. Neues Netzanschlussentgelt – ohne Nachverrechnung

Bestehende Kundinnen und Kunden bekommen 10 kW netzwirksame Leistung zugeordnet. Höhere Werte aus 2026 werden nicht nachverrechnet.

Der Leistungspreis einfach erklärt

Stellen Sie sich zwei Haushalte vor, die im Monat genau gleich viel Strom verbrauchen. Der eine lässt Herd, Backrohr und Wallbox gleichzeitig laufen – dadurch entsteht eine hohe Spitze in einer einzigen Viertelstunde. Der andere verteilt dieselben Geräte über den Tag. Für das Netz ist der zweite Haushalt deutlich angenehmer – und künftig zeigt sich das auch bei den Netzkosten.

hohe SpitzeAlles gleichzeitigHerd + Backrohr + Wallboxniedrige SpitzeKlug verteiltgleiche Strommenge

Schematische Darstellung.

So profitieren Sie

  • Großverbraucher nacheinander statt gleichzeitig: Wallbox, Wärmepumpe, Herd und Waschmaschine nicht alle in derselben Viertelstunde.
  • Günstige Zeitfenster nutzen: im Sommer zwischen 10 und 16 Uhr (SNAP), ab Oktober 2027 im Winter zwischen 23 und 5 Uhr (WiNAP) – etwa zum Laden des E-Autos.
  • Smart Meter mit Viertelstundenwerten: Ohne Viertelstunden-Messung gibt es weder SNAP noch WiNAP. Wie das geht: Smart Meter IMS vs. IME.
  • Doppelt profitieren mit einem Marktpreis-Tarif: Mittags ist oft auch der Strom selbst günstig. Wer mit dem Markt geht, nutzt günstige Zeiten beim Energiepreis und bei den Netzkosten.

Wer mehr zahlt, wenn er nicht darauf achtet

Künftig können vor allem jene höhere Netzkosten haben, die regelmäßig viele leistungsstarke Geräte gleichzeitig betreiben – zum Beispiel E-Auto mit hoher Ladeleistung, Durchlauferhitzer, Wärmepumpe und Herd in derselben Viertelstunde. Wer nicht darauf achtet, wann er verbraucht, verschenkt außerdem die günstigeren Zeitfenster.

Zur Einordnung: Laut E-Control sind für durchschnittliche Einfamilienhäuser keine gravierenden Veränderungen zu erwarten. Die E-Control dazu: „Wer hohe Leistungsspitzen vermeidet oder Verbrauch zeitlich verschiebt, kann seine Netzkosten aktiv beeinflussen.“

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Häufige Fragen

Ab wann gelten die neuen Netzentgelte?
Die neue Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung gilt laut E-Control ab 1. Jänner 2027. Der Leistungspreis wird für Haushalte schrittweise eingeführt, spätestens bis 1. Juli 2028. Der Winter-Nieder-Arbeitspreis startet im Oktober 2027.
Was ist der Leistungspreis?
Ein Teil der Netzkosten richtet sich künftig nach Ihrem höchsten Viertelstunden-Leistungswert im Monat – also danach, wie viel Strom Sie maximal gleichzeitig beziehen. Langfristig sollen Arbeitspreis und Leistungspreis je die Hälfte ausmachen.
Was ist der Unterschied zwischen SNAP und WiNAP?
Der Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP) gilt von 1. April bis 30. September zwischen 10 und 16 Uhr mit 20 % Reduktion beim Netzarbeitspreis. Der Winter-Nieder-Arbeitspreis (WiNAP) gilt ab Oktober 2027 von 1. Oktober bis 31. März zwischen 23 und 5 Uhr.
Brauche ich dafür einen Smart Meter?
Ja. Für die zeitvariablen Netzarbeitspreise müssen die Smart-Meter-Daten viertelstündlich abgelesen werden. Bei FLEXENERGY beantragen wir die Viertelstunden-Messung (IME) auf Wunsch direkt mit dem Wechsel.
Muss ich für 2026 etwas nachzahlen?
Nein. Laut E-Control bekommen bestehende Kundinnen und Kunden 10 kW netzwirksame Leistung zugeordnet; höhere Werte aus 2026 werden nicht nachverrechnet.
Ändert mein Stromlieferant die Netzentgelte?
Nein. Netzentgelte werden von der E-Control geregelt und vom Netzbetreiber verrechnet – unabhängig davon, bei welchem Lieferanten Sie Ihren Strom beziehen.

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