Umzug: Strom & Gas an- und ummelden – so geht's

Kurz gesagt

Beim Umzug melden Sie Strom und Gas an der neuen Adresse bei einem Lieferanten Ihrer Wahl an – am besten rund zwei Wochen vor dem Einzug, frühestens etwa einen Monat vorher. Anmelden muss, wer in der Wohnung wohnt und Energie verbraucht, also meist der Mieter.

Halten Sie bei der Übergabe die Zählerstände fest und melden Sie die alte Wohnung bei Ihrem bisherigen Lieferanten ab. FLEXENERGY übermittelt Ihre Anmeldung noch am selben Werktag an den Netzbetreiber.

Stand: Oktober 2026 · FLEXENERGY GmbH, Wien

Checkliste für den Umzug

WannWas
4 bis 2 Wochen vorherNeue Wohnung anmelden (Strom und, falls vorhanden, Gas). Alte Wohnung beim bisherigen Lieferanten zum Auszugstag kündigen bzw. abmelden – die Kündigungsfrist für Haushalte beträgt zwei Wochen.
ÜbergabetagZählerstände von Strom- und Gaszähler gemeinsam ablesen, fotografieren und im Übergabeprotokoll festhalten – in der alten und in der neuen Wohnung.
Nach dem EinzugBei manchen Smart Metern nach der Freigabe die Taste am Zähler drücken. Ist die Anlage abgeschaltet, vergibt der Netzbetreiber einen Einschalttermin.

Wie viele Tage vor dem Einzug sollte ich Strom anmelden?

Am besten rund zwei Wochen vorher. Netzbetreiber nehmen Anmeldungen bis zu etwa einem Monat im Voraus an (die Wiener Netze zum Beispiel bis zu 30 Tage). So steht der Vertrag rechtzeitig zum Einzugstag, und Sie starten ohne Stress.

Muss ich den Strom vor Mietbeginn anmelden?

Empfehlenswert ist es. Ab dem Tag, an dem Sie die Wohnung nutzen, brauchen Sie einen Liefervertrag. Wer vorher anmeldet, hat ab dem Einzugstag einen Vertrag. Rückwirkend anmelden ist laut den Netzbetreibern seit Oktober 2024 grundsätzlich nicht mehr möglich.

Hat man automatisch Strom in der neuen Wohnung?

Nein. Ohne Liefervertrag besteht kein Netzzugang. Bei einem Smart Meter wird der Zähler erst mit dem Anmeldedatum freigegeben. Läuft ohne Vertrag dennoch Strom, fordert der Netzbetreiber Sie auf, kurzfristig einen Lieferanten zu nennen.

Wer meldet den Strom an – Mieter oder Vermieter?

Anmelden muss, wer den Strom nutzt – in einer Mietwohnung also in der Regel der Mieter, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist. Den Lieferanten wählen Sie dabei frei. Ist die Hausverwaltung Ihre Ansprechpartnerin, informieren Sie sie über den Einzug; dort erfahren Sie auch, wo der Zähler hängt, falls Sie ihn nicht finden.

Wie melde ich den Strom auf einen neuen Mieter um?

Einen Stromvertrag „überschreibt“ man nicht auf eine andere Person. Stattdessen meldet der bisherige Mieter ab (über seinen Lieferanten) und der neue Mieter meldet neu an – bei einem Lieferanten seiner Wahl. Bei den Wiener Netzen etwa wird der Vormieter bei einer Neuanmeldung am selben Tag abgemeldet, der neue Mieter gilt ab dem Folgetag.

Wer zahlt den Strom nach der Wohnungsübergabe?

Zahlungspflichtig ist, wer für den Zähler einen Vertrag hat. Meldet der bisherige Mieter nicht rechtzeitig ab, kann er laut Wiener Netze zahlungspflichtig bleiben, bis die Abmeldung wirksam ist bzw. der Nachmieter angemeldet ist. Deshalb ist der Zählerstand im Übergabeprotokoll so wichtig: Er zeigt, wer welchen Verbrauch verursacht hat. Die Arbeiterkammer empfiehlt, die Zählerstände für Strom und Gas immer ins Protokoll aufzunehmen.

Was passiert, wenn ich zu spät angemeldet habe?

Dann entsteht ein vertragsloser Zustand. Der Netzbetreiber fordert Sie auf, kurzfristig einen Lieferanten zu nennen. Kommt kein Vertrag zustande, kann er die Anlage abschalten und den vertragslos bezogenen Strom in Rechnung stellen. Rückwirkend anmelden geht grundsätzlich nicht. Die Lösung: sofort anmelden – wir beliefern Sie dann so früh wie möglich.

Was passiert, wenn der neue Mieter den Strom nicht angemeldet hat?

Für den Vormieter gilt: rechtzeitig abmelden und den Zählerstand am Auszugstag festhalten – sonst kann er unter Umständen weiter zahlungspflichtig sein. Meldet sich gar kein Nachmieter an, können dem Ausziehenden je nach Netzbetreiber Kosten verrechnet werden (z. B. für den Zählerabbau bei Netz Niederösterreich). Für den neuen Mieter gilt: Ohne Anmeldung droht die Abschaltung. Vermieter weisen neue Mieter am besten schon bei der Übergabe auf die Anmeldung hin.

Wo finde ich Zählpunkt und Zählernummer der neuen Wohnung?

  • Zählernummer: steht direkt auf dem Zähler (in der Wohnung, am Gang, im Keller oder im Zählerkasten), oft auch im Mietvertrag oder Übergabeprotokoll.
  • Zählpunktnummer (33 Zeichen, beginnt mit „AT“): steht auf der Strom- bzw. Gasrechnung – fragen Sie nach der Rechnung des Vormieters.
  • Nichts gefunden? Kein Problem: Bei FLEXENERGY können Sie trotzdem anmelden, wir ermitteln die Zählerdaten gemeinsam mit dem Netzbetreiber.

Und das Gas?

Gas melden Sie genauso an – mit eigenem Zählpunkt, bei FLEXENERGY im selben Schritt wie Strom. Voraussetzung ist ein vorhandener Gaszähler. War die Gasanlage länger stillgelegt, braucht es zuerst einen Installateur. Details im Ratgeber Gas anmelden in Österreich.

Lieber mit Ihrem KI-Assistenten anmelden?

Claude, ChatGPT & Co. können Ihre Anmeldung bei FLEXENERGY für Sie vorbereiten – auch aus einem Foto Ihrer Rechnung. Sie prüfen am Ende alles und bestätigen selbst.

So funktioniert's

FLEXENERGY

Strom & Gas für Ihren Umzug anmelden

Online in rund 2 Minuten – ganz Österreich. Wir übermitteln Ihre Anmeldung noch am selben Werktag an den Netzbetreiber.

Jetzt für den Umzug anmelden

Häufige Fragen

Wie viele Tage vor dem Einzug sollte ich Strom anmelden?
Am besten rund zwei Wochen vorher. Netzbetreiber nehmen Anmeldungen bis zu etwa einem Monat im Voraus an, die Wiener Netze zum Beispiel bis zu 30 Tage.
Wer meldet Strom an, Vermieter oder Mieter?
Wer den Strom nutzt – in einer Mietwohnung also in der Regel der Mieter, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist. Den Lieferanten wählt der Mieter frei.
Hat man automatisch Strom in der neuen Wohnung?
Nein. Ohne Liefervertrag besteht kein Netzzugang. Bei einem Smart Meter wird der Zähler erst mit dem Anmeldedatum freigegeben.
Wie melde ich den Strom auf einen neuen Mieter um?
Gar nicht direkt: Der bisherige Mieter meldet über seinen Lieferanten ab, der neue Mieter meldet bei einem Lieferanten seiner Wahl neu an.
Wer zahlt Strom nach der Wohnungsübergabe?
Wer für den Zähler einen Vertrag hat. Meldet der Vormieter nicht rechtzeitig ab, kann er zahlungspflichtig bleiben, bis die Abmeldung wirksam bzw. der Nachmieter angemeldet ist. Deshalb Zählerstände ins Übergabeprotokoll.
Was passiert, wenn ich zu spät Strom angemeldet habe?
Es entsteht ein vertragsloser Zustand: Der Netzbetreiber fordert Sie auf, einen Lieferanten zu nennen, sonst droht die Abschaltung. Rückwirkend anmelden geht grundsätzlich nicht – also sofort anmelden.
Was passiert, wenn der neue Mieter den Strom nicht angemeldet hat?
Der Vormieter kann unter Umständen weiter zahlungspflichtig sein, wenn er nicht rechtzeitig abgemeldet hat. Ohne Anmeldung des Nachmieters droht die Abschaltung, und je nach Netzbetreiber können Kosten anfallen.

Quellen

Weiterführende Ratgeber